Ruhestand / Weiterbeschäftigung / Verlängerung des Dienstverhältnisses

Das aktive Dienstverhältnis endet regulär mit Eintritt in den Ruhestand, wenn die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht wird. Auch in diesem Fall bestehen noch Rechte, die ausschließlich Professor*innen vorbehalten sind. Zudem gibt es vertragliche Möglichkeiten, um noch in einem bestimmten Umfang Projekte zu bearbeiten, Personalverantwortung zu übernehmen und Mittel zu bewirtschaften. Im Ausnahmefall kann auch einer Dienstzeitverlängerung zugestimmt werden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten werden unter den folgenden Rubriken erläutert.

Wann ist die gesetzliche Altergrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht? Was muss im Vorfeld beachtet werden?

Trotz Ruhestand weiter an der OVGU tätig sein? Diese Möglichkeit besteht durchaus.

Die Verlängerung der Dienstzeit ist beamtenrechtlich möglich. Die Entscheidung darüber trifft die Hochschulleitung.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster