Eintritt in den Ruhestand mit vertraglicher Vereinbarung

Eintritt in den Ruhestand mit vertraglicher Vereinbarung

Für den Fall, dass neben dem Ruhestand noch Projekte bearbeitet oder neu eingeworben werden sollen oder Personalverantwortung übernommen werden soll, gibt es an der OVGU ein definiertes Verfahren und einen Standardvertrag. Dabei kann eine Vergütung vereinbart werden, wenn sie aus Drittmitteln gezahlt werden kann.

Soll so eine Vereinbarung abgeschlossen werden, wenden Sie sich bitte an Frau Fuchs. Es bedarf einer gewissen Vorlaufzeit, damit der Vertrag mit dem Eintritt in den Ruhestand Wirksamkeit erlangen kann. Es empfiehlt sich, 6 Monate vorher mit der Antragstellung zu beginnen.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster