Professor*innen / Juniorprofessor*innen

Für Professor*innen und Juniorprofessor*innen gelten die Regelungen des Beamtenrechts. Allerdings ergeben sich aufgrund der Besonderheiten, die dieses Dienstverhältnis mit sich bringt, einige Ausnahmen und Spezialregelungen. Diese finden Sie unter den folgenden Rubriken.

Sie finden unter dieser Rubrik Hinweise zum Ablauf von Berufungsverfahren an der OVGU sowie zu aktuellen Stellenausschreibungen, Hinweise zur Bewerbung und zum Verfahren, wenn Sie einen Ruf erhalten haben.

Für Professor*innen und Juniorprofessor*innen wird das Gehalt nach der W-Besoldung gezahlt. Daneben können Zulagen gezahlt werden. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.

Professuren können befristet besetzt werden. Für Juniorprofessuren ist das ausnahmslos der Fall. Jedoch können auch W 3/W 2-Stellen (zunächst) befristet werden. Eine besondere Kategorie sind Professuren, die mit einer Tenure-Track -Option versehen sind. In diesen Fällen wird nach einer positiven Evaluation eine Entfristung vorgenommen. Lesen Sie hier einige Hinweise zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Professor*innen kann auf Antrag ein Forschungsfreisemester gewährt werden. Sie erhalten hier weitere Informationen dazu.

Am Ende der Dienstzeit steht der verdiente Ruhestand. Oder nicht? Welche Möglichkeiten es gibt, sich zur Ruhe zu setzen oder noch tätig zu sein, wird auf den folgenden Seiten erläutert.

Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist Beamten generell erlaubt. Für Professor*innen und Juniorprofessor*innen ergeben sich durch den Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre umfangreiche Ausnahmen für Nebentätigkeiten, die weder anzeige- noch genehmigungspflichtig sind. Sie finden hier einige Hinweise zu dieser Thematik.

Für Professor*innen und Juniorprofessor*innen gelten gesonderte Regelungen u.a. zum Urlaub und im Falle von Dienstunfähigkeiten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Silke Springer