Eintritt in den Ruhestand

Vorbereitung des Übergangs in den Ruhestand

Ungefähr 2 Jahre vor dem gesetzlichen Ruhestand werden alle Personalakten (auch die früherer Dienstherren) an die Versorgungsstelle gesandt.  Zu diesem Zeitpunkt findet auch ein erstes Orientierungsgespräch mit der/m Dekan*in über die zu berücksichtigenden Angelegenheiten (Drittmittelprojekte, die laufen, weitergeführt werden oder neu beantragt werden sollen, Betreuung von Qualifizierungsvorhaben u.ä.) statt.

Eintritt in den Ruhestand

Für Professor*innen gelten, im Gegensatz zu Verwaltungs- und Bibliotheksbeamte*innen, gesonderte Regelungen. Sie scheiden in der Regel zum Ende des Semesters aus, in dem sie die gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze erreichen. Das gilt auch, wenn ein Antrag auf vorgezogenen Ruhestand gestellt wird. Das Beamtenrecht des Landes Sachsen-Anhalt eröffnet die Möglichkeit eines vorgezogegenen Ruhestandes mit Abschlägen, der auf Wunsch des/r Professors*in gewährt werden kann.

Die Tabelle mit der stufenweisen Anhebung des Ruhestandsalters finden Sie hier.

Professor*innen stehen laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt  nach dem Eintritt in den Ruhestand die mit der Lehrbefugnis verbundenen Rechte zur Abhaltung der Lehrveranstaltungen und zur Beteiligung an Prüfungsverfahren zu. Die Lehr- und Forschungseinrichtungen sind ihnen nach Maßgabe der Verwaltungs- und Benutzerordnungen zugänglich.

Falls Sie im Vorfeld Fragen zur Versorgung haben, nutzen Sie bitte den Kontakt in der nebenstehenden Box.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster