Verlängerung der Dienstzeit

Verlängerung der Dienstzeit

Das Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht für Beamt*innen die Möglichkeit einer Dienstzeitverlängerung auf Antrag des Dienstherren oder auf eigenen Wunsch vor. Die OVGU hat sich zu dem Ziel bekannt, Wissenschaftler*innen frühzeitig die Möglichkeit der Besetzung von Professor*innenstellen zu eröffnen. Deshalb werden Anträge auf Verlängerung der Dienstzeit sehr zurückhaltend gewährt. Die Beurteilung, ob eine Dienstzeitverlängerung in Frage kommt, richtet sich nach den Kriterien, die in den HÖB unter Punkt 5.14 eingestellte Verwaltungsbekanntmachung veröffentlicht wurden.

Wird der Verlängerung zugestimmt, bleibt das aktive Dienstverhältnis erhalten. Die Verlängerung kann für jeweils ein Jahr gewährt werden, eine nochmalige Verlängerung kann bis zu 3 Jahren nach der gesetzlichen Ruhestandsregelung erfolgen. Der/die Professor*in kann während der Verlängerungszeit die Beendigung des Dienstverhältnisses beantragen. Dazu ist in der Regel eine Dreimonatsfrist einzuhalten.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster