Cotutelle-Verträge

Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten und dem Promovierenden abzuschließen. Die Vertragsanbahnung, -prüfung, -erstellung und Evaluierung liegt in den Händen des/der Cotutelle-Beauftragten der Universität. Der/die Beauftragte:

  • informiert über die Richtlinien zu den Cotutelle-Verfahren
  • berät zu den einzelnen Schritten des Verfahrens
  • stellt eine Modellvereinbarung zur Verfügung
  • begleitet die Beteiligten während der Vertragsgestaltung
  • führt die abschließende Vertragsprüfung durch
  • gibt den Vertrag zur Unterschrift frei

Letzte Änderung: 13.10.2022 - Ansprechpartner: Webmaster