Cotutelle de thèse - binationale Promotionen

Cotutelle-Verfahren sind binationale Promotionsverfahren, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten durchgeführt werden. Prinzipiell ist das Cotutelle-Verfahren mit jedem Land möglich. Je nach Partnerland können sich dabei einige Besonderheiten ergeben.

Binational erfolgt:

  • die Betreuung der Dissertation
  • der Arbeitsaufenthalt an beiden beteiligten Universitäten (mindestens 1 Jahr an jeder Einrichtung)
  • die Mitwirkung von auswärtigen Betreuer:innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren
  • die Ausstellung zweier Promotionsurkunden, die aufeinander verweisen.

Für jeder Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abzuschließen, in dem die Einzelheiten des Verfahrens geregelt werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

Wenn Sie sich für ein binationales Promotionsverfahren interessieren, können Sie sich zunächst im Akademischen Auslandsamt beraten lassen. Wollen Sie ein Cotutelle-Verfahren auf den Weg bringen, wenden Sie sich direkt an den/die Cotutelle-Beauftragten der OVGU. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der OVGU für die Fakultäten und die Betreuer*innen Promovierender.

Letzte Änderung: 01.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster