Bestimmungen zur Durchführung des binationalen Promotionsverfahrens

Festlegungen, die das wissenschaftliche Arbeiten, die Betreuung der Promovierenden und die Durchführung des Promotionsverfahrens betreffen, bleiben der jeweiligen Fakultät zur Regelung und Entscheidung vorbehalten. Regelungen müssen zu folgenden Punkten getroffen werden:

  • Benennung der Betreuer:innen
  • Dauer des Verfahrens
  • Dauer und Zeitpunkt des Aufenthaltes an der Partneruniversität (mindestens 1 Jahr)
  • Sprache, in der die Dissertation abgefasst und die Verteidigung abhalten werden soll
  • Zusammensetzung der Promotionskommission
  • Ablauf der Begutachtung
  • Ort und Art der Durchführung der Verteidigung (z.B. Online oder in Präsenz)

Letzte Änderung: 13.10.2022 - Ansprechpartner: Webmaster