25. Wer legt bei der stufenweisen Wiedereingliederung meine Arbeitsbelastung fest?

Dies entscheidet Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt, da es sich um eine medizinisch-therapeutische Maßnahme handelt. Wenn Sie einverstanden sind, kann sich Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt auch mit der Betriebsärztin der OVGU über die Arbeitsbelastung beraten.

Im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung lohnt sich in jedem Fall das Gespräch mit der Betriebsärztin. Sie kann eine individuelle arbeitsplatzbezogene Gesundheitsberatung durchführen und die Arbeitsplatzanforderungen und individuellen Fähigkeitsprofile abgleichen; die Arbeitserprobung medizinisch begleiten; einen Wiedereingliederungsplan vorschlagen; den Arbeitsplatz besichtigen; Arbeitsplatzanpassungen vorschlagen und erforderliche Hilfsmittel empfehlen. Ein Termin bei der Betriebsärztin wird Ihnen über Frau Niebuhr von der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt.

 

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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