Betriebsärztlicher Dienst & Psychosoziale Beratung

Der Auftrag des Betriebsärztlichen Dienstes besteht in der Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung.

Betriebsärztliche Betreuung

Die arbeitsmedizinische Betreung der OVGU erfolgt durch das Institut für Arbeits- und Sozialhygiene (ias AG). Hier sind als Betriebsärztinnen Frau Olga Levkovic und Frau Dr. Aileen Schossee für die Beratung des Arbeitgebers und der Beschäftigten zuständig. Die ias arbeitet eng mit der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität (K43) zusammen, wo auch die Terminvergabe für die betriebsärztlichen Untersuchungen erfolgt.

Zum betriebsärztlichen Angebot gehören u. a:

  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Beratung der Beschäftigten bei gesundheitlichen Problemen, einschließlich der Beratung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten
  • Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbeurteilungen in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
  • Persönliche Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Mitarbeit im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

 

Psychosoziale Beratung

Neben der arbeitsmedizinischen Betreuung steht Frau Franziska Kowalowka als Arbeitspsychologin der ias für Beratungen sowohl bei psychischen Belastungen und akuten Krisen als auch für ressourcenorientierte Lösungen zur Stärkung der eigenen Widerstands-, Veränderungs- und Leistungsfähigkeit zur Verfügung.

Mögliche Themen können sein:

  • Stressbewältigung, Zeitmanagement, Burnout-Prävention
  • Ängste, Niedergeschlagenheit, Depressivität, soziale Konflikte im Team oder mit der Führungskraft
  • Entlastung nach schwierigen Ereignissen oder bei psychischer (Über-)Belastung
  • Aufbau von Resilienz und Ressourcen
  • Unterstützung bei Orientierung, Planung und Entscheidungen
  • Konflikte bzw. fehlende Balance zwischen Beruf und Privatleben

Jede*r Beschäftigte hat bei Bedarf Anspruch auf bis zu drei Beratungstermine. Auf dem Infoblatt finden Sie alle Informationen zur Psychosozialen Beratung.

Letzte Änderung: 22.09.2026 -
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