H��ufig gestellte Fragen

Bei zulassungsfreien Studieng��ngen gibt es keine Beschr��nkung der Anzahl von Studienpl��tzen. Jeder Bewerberin, der die Zulassungsvoraussetzungen erf��llt, wird zum Studium zugelassen.

Bei zulassungsbeschr��nkten Studieng��ngen ist auf der Basis vorhandener Lehrkapazit��ten die Anzahl der Studienpl��tze festgelegt. Es wird ein NC-Verfahren nach hochschulrechtlichen Vorgaben durchgef��hrt.

Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studien-und Pr��fungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bei zulassungsfreien Masterstudieng��ngen gehen diese in der Regel ��ber einen geforderten Abschluss im vorhergehenden Studium hinaus. Die entsprechend zu erbringenden Nachweise werden durch den jeweils zust��ndigen Pr��fungsausschuss gepr��ft. Alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Studien- und Pr��fungsordnung, bzw. auf den Studiengangsseiten.

Am Ende der Online-Bewerbung drucken Sie die Anmeldung zur Einschreibung/Immatrikulation aus. Die geforderten Unterlagen finden Sie hier.

Wenn Sie ausl��ndischer Staatsb��rger sind und einen ausl��ndischen Sekundarschulabschluss haben, bewerben Sie sich ��ber uni-assist. Wenn Sie dazu einen deutschen Bachelorabschluss besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.

Unter folgendem Link sind die Informationen zu finden: http://www.ovgu.de/immatrikulation.html.

Zur Immatrikulation muss eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse bei unserer Universit��t vorliegen. Wenn Sie sich zur Immatrikulation an der OVGU entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse unter Angabe der Absendernummer H0001216, sodass diese die elektronische Meldung an uns vornehmen kann. Von Ihnen als Bewerber/in m��ssen keine Dokumente der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn Sie privat versichert sind, muss uns von einer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung ��ber die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorliegen. Wenn Sie sich zur Immatrikulation an der OVGU entscheiden, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl, damit uns diese eine elektronische Meldung zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zusenden kann.

Die postalische Einschreibung ist die Zusendung der geforderten Unterlagen f��r die Einschreibung /Immatrikulation auf dem Postweg.

Informationen dazu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Das Zeugnis ��ber den ersten Hochschulabschluss muss als amtlich beglaubigte Kopie bis zum 15.12. bei einer Bewerbung f��r das Wintersemester und bis zum 15.06. bei einer Bewerbung f��r das Sommersemester nachgereicht werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss unmittelbar nach der Ausstellung als einfache Kopie nachgereicht werden.

Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen.Weitere Informationen k��nnen Ihnen nur die Studienfachberater der zust��ndigen Fakult��t geben. Erl��uterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten des Studienangebots.

Bewerbungsunterlagen werden nur zur��ckgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter R��ckumschlag beigef��gt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.

Bei R��ckgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass noch keine Anmeldung an anderen Einrichtungen der Universit��t mit dem Studierendenausweis vorgenommen sein darf. Den Antrag auf Verzicht der Immatrikulation finden Sie auf dieser Homepage unter dem Punkt "Verzicht auf die Immatrikulation": https://www.ovgu.de/gebuehren.html

Sie k��nnen den Status Ihrer Bewerbung jederzeit unter folgender Adresse abfragen:
https://myovgu.ovgu.de

��ber das myovgu-Portal wird ein wesentlicher Teil der Zulassungsbescheide sowie der Online-Immatrikulation abgebildet. Melden Sie sich daher bitte regelm����ig im myovgu-Portal an, damit Ihnen keine Neuigkeiten entgehen oder Fristen unbemerkt verstreichen.

Sie k��nnen einer Person (z.B. einem Elternteil) eine Vollmacht erteilen (mit Ihrer Unterschrift und einer Kopie Ihres Personalausweises), die f��r Sie den Bewerbungsprozess ��bernimmt. Zur Fristwahrung gen��gt es, wenn Sie uns vorab das von Ihnen unterschriebene Datenblatt der Online-Bewerbung faxen und die restlichen Unterlagen schnellstm��glich einreichen. Es ist nicht m��glich, Bewerbungsunterlagen online (E-Mail) einzureichen.

Nein, Bildungsinl��nder sind ausl��ndische Staatsb��rger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung f��r Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland f��hrt nicht zum Status eines Bildungsinl��nders. Wenn Sie als ausl��ndischer Staatsb��rger einen ausl��ndischen Sekundarschulabschluss und einen deutschen Bachelor besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.

Nein, deutsche Staatsb��rger mit internationalen Schulabschl��ssen (z.B.: IB, GCE, American High School Diploma o. ��.) bewerben sich ��ber uni-assist (www.uni-assist.de). Bewerbungsschluss bei uni-assist ist der 15. Juli f��r das Wintersemester und der 15.01. f��r das Sommersemester.

Die Anerkennung der Vorleistungen kann nur das Pr��fungsamt der zust��ndigen Fakult��t vornehmen. Hier geht es zur ��bersicht der Pr��fungsamter.

Amtlich beglaubigen kann jede Beh��rde und sonstige ��ffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel f��hrt. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und ��ffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanw��lten, Vereinen, Wirtschaftspr��fern, Buchpr��fern, Sachverst��ndigen, Gutachtern etc.

Die Formvorschriften f��r eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus �� 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der L��nder.

Die H��he des Semesterbeitrages finden Sie unter folgendem Link:��http://www.ovgu.de/gebuehren.html .

Im Land Sachsen-Anhalt werden keine Langzeitstudiengeb��hren erhoben.

Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengeb��hren erhoben. Geb��hren werden erst f��llig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengeb��hren finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote geb��hrenpflichtig sind.

Welche Studienangebote sind geb��hrenpflichtig?
Geb��hren werden erhoben f��r�� Gasth��rerschaft, Studienprogramm ���Studieren ab 50���, Weiterbildungsstudieng��nge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil des Studienganges sind.

Hier sind Angaben zu Schule, Beruf, bisherigem Studium o.��. gefordert, i.d.R. ein l��ckenloser tabellarischer Lebenslauf.

�� Unter folgendem Link finden Sie Informationen f��r Erstsemester: http://www.ovgu.de/erstsemester.html

Hinweise zum Studierendenausweis finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/Unicard.

Sie werden in Ihrem Zulassungsbescheid aufgefordert, Dokumente zur Immatrikulation nachzureichen. Die Frist zur Einreichung dieser Unterlagen finden Sie im Zulassungsbescheid (Fristen bitte nicht verpassen!). Die Dokumente zur Immatrikulation m��ssen bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist postalisch an der OVGU eingegangen sein (Posteingangsstempel).

Alle notwendigen Dokumente zum Start des Studiums werden Ihnen per Post zugestellt (Studierendenausweis, Erstbescheinigung usw.).

Mit einem ausl��ndischen Bachelorabschluss m��ssen Sie sich f��r einen Masterstudiengang ��ber uni-assist bewerben. Bitte informieren Sie sich direkt beim Studiengang: Masterstudieng��nge

Bewerbungen f��r zulassungsfreie Masterstudieng��nge werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung bearbeitet. Die gesamte Bearbeitungsdauer kann durch die zus��tzlich erforderliche fachliche Pr��fung bis zu 6 Wochen betragen.

Ja - der Bewerbung muss aber eine Leistungsbescheinigung (Noten��bersicht mit Durchschnittsnote und Leistungspunkten) beigef��gt werden. Sie m��ssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.06. f��r das Sommersemester bzw. bis zum 15.12. f��r das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.

Achtung: Internationale Bewerber:innen m��ssen Ihren Bachelorabschluss aus Deutschland bis zur Immatrikulation nachweisen. Bewerber:innen mit Abschl��ssem au��erhalb des Europ��ischen Hochschulraums (EHR), die sich ��ber uni-assist bewerben, m��ssen dort Ihren Bachelorabschluss bis zur Bewerbungsfrist vorgelegt haben.

Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

��zust��ndig ist: ��������������

Studentenwerk Magdeburg
Amt f��r Ausbildungsf��rderung
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg

Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundst��ndigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschl��sse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Geb��hrenordnung.

Letzte ��nderung: 08.08.2023 -
Ansprechpartner:��Webmaster