Personalkosten

Als Personalkosten können in HORIZON 2020 sowohl für das Projekt angestellte Mitarbeiter als auch fest angestelltes Personal als direkte Kosten angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliches Projektpersonal:

  • direkt beim Zuwendungsempfänger nach nationalem Recht angestellt ist,
  • dass das Projektpersonal unter der alleinigen Aufsicht und in Verantwortung des Zuwendungsempfängers tätig ist und
  • die Vergütung des Projektpersonals den üblichen Praktiken des Zuwendungsempfängers entspricht.

Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt auf Basis eines Stundensatzes. Zur Ermittlung des Stundensatzes wird das Bruttomonatsgehalt der jeweiligen Projektmitarbeiterin oder des jeweiligen Projektmitarbeiters durch die monatlichen Produktivstunden geteilt. Der sich daraus ergebende Stundensatz wird dann mit den tatsächlich für das Projekt geleisteten Arbeitsstunden je Monat multipliziert.

Zur Berechnung der monatlichen Produktivstunden wird eine Fixstundenzahl in Höhe von 1720 Stunden pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte (anteilig für Teilzeitbeschäftigte) geteilt durch 12 Monate genutzt.

Beachtung „doppelte Obergrenze“:

Bei den abrechenbaren Personalkosten muss außerdem die sogenannte „doppelte Obergrenze“ beachtet werden. Die im Projekt abgerechnete Stundenzahl muss kleiner gleich der Anzahl der Jahresproduktivstunden, die der Berechnung des Stundensatzes zugrunde liegen, sein. Weiterhin müssen die im Projekt abgerechneten Personalkosten (pro Person) kleiner gleich der tatsächlichen Personalkosten für die betreffende Person laut Buchhaltung bezogen auf das Jahr sein.

Dokumentation der Personalkosten

Da nur die Personalkosten für die am Projekt gearbeiteten Stunden abgerechnet werden können, ist die Arbeitszeit während der gesamten Projektlaufzeit mit Stundenzetteln (Timesheet) zu belegen.

Ausnahme: Für Personen, die 100% ihrer Arbeitszeit am Projekt arbeiten, besteht keine Verpflichtung mehr zur Führung eines Timesheets. Eine Erklärung pro Periode kann die Timesheets in dem Fall ersetzen.

Recruitment and working conditions for researchers

  • implement principles of European Charter for Researchers and Code of Conduct for the Recruitment of Researchers (working conditions, transparent recruitment based on merit, career development) the beneficiary must ensure that researchers and third parties involved are aware of them.

Gender equality and ethics

  • Obligation to aim for gender equality for all levels of personnel assigned to the action, including supervisory and managerial level.
  • Compliance with ethical principles - highest standards, of research integrity - exclusive focus on civil applications - no action aiming at human cloning for reproductive processes etc.
  • Principles of European Charter for Researchers and Code of Conduct for the Recruitment of Researchers the beneficiary must ensure that researchers and third parties involved are aware of them.

Letzte Änderung: 17.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster