[Dienstreisen] Das Wichtigste über das 9-Euro-Ticket

17.06.2022 -  

NEWS Das Wichtigste über das 9-Euro-Ticket

Das 9-Euro-Ticket (personengebunden) ist eine einmalige Sondermaßnahme, vom Bund im Entlastungspaket beschlossen und durch ihn finanziert. Wissenswertes dazu finden Sie hier.

Hinweise zur Erstattung des 9-Euro-Tickets

  • Hat sich das 9-Euro-Ticket für eine oder mehrere Dienstreisen im Kalendermonat vollständig amortisiert, können die Anschaffungskosten erstattet werden.
  • Auch bei mehrfachem Einsatz und mehrmaligem Erreichen des 9,00 Euro-Betrages kann die Erstattung nur einmal erfolgen. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
  • Kostenerstattung vor Ablauf der Gültigkeit         -> Abrechnung innerhalb der Dienstreise, für die das 9-Euro-Ticket eingesetzt wurde und sich im Vergleich zum Preis des sonst zu erwerbenden Tickets vollständig amortisiert hat. Kopie des 9-Euro-Tickets als Nachweis bitte beifügen.
  • Kostenerstattung nach Ablauf der Gültigkeit      -> Abrechnung innerhalb der letzten Dienstreise, für die das 9-Euro-Ticket eingesetzt wurde und sich im Vergleich zu den Preisen der sonst zu erwerbenden Tickets aller bisher damit durchgeführten Dienstreisen vollständig amortisiert hat. Kopie des 9-Euro-Tickets als Nachweis bitte beifügen.

Studierende nutzen ihr Semesterticket wie ein 9-Euro-Ticket. Weitere Informationen hier.

Übrigens: Auch Zeitkarten, wie z.B. das MVB-Monatsabo, sind im Zeitraum 01.06.22 - 31.08.2022 dem 9€-Ticket gleichgestellt und können entsprechend der o.g. Hinweise erstattet werden.

Letzte Änderung: 23.03.2023 -
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