[Dienstreisen] Neue Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder sowie aktuelle Sachbezugswerte für 2021

14.01.2021 -  

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die nachfolgenden wichtigen Informationen erhalten Sie zur Kenntnisnahme und aktuellen Beachtung und mit der Bitte um Weiterleitung an den für die Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen zuständigen Personenkreis innerhalb Ihrer Struktureinheit:

Länderspezifische aktuelle (Auslands) Tagegeldsätze für 2021

Für Dienstreisen ab 1. Januar 2021 gelten neu festgesetzte Beträge für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder.

Diese sind im Formularpool der OVGU unter den Begriffen „Dienstreise“ oder „Auslandstage- und Übernachtungsgelder“ in der jeweils aktuellen Version zu finden. Darüber hinaus stehen die jeweils aktuellen Werte in der Reisekostenrichtlinie 5.27 der OVGU (unter Punkt G Erstattung/Auszahlung von Dienstreisekosten).

Die neu festgesetzten Beträge für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden jährlich als gesonderte Anlage über das Bundesministerium des Inneren am Ende eines Jahres mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) veröffentlicht.

Für im Jahr 2020 durchgeführte Dienstreisen, die erst 2021 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2020 festgesetzt waren.

Sachbezugswerte des entsprechenden aktuellen Jahres 2021

Die sich durch Artikel 1 der Elften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) im (BGBl. I Nr.44, S. 1997) für das Kalenderjahr 2021 ergebenden neuen maßgeblichen Sachbezugswerte für Verpflegung lauten:

Frühstück:          1,83 €

Mittagessen:     3,47 €

Abendessen:     3,47 €

Letzte Änderung: 23.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster