FAQ zum Stellenbesetzungsverfahren

Wer entscheidet über die Besetzung der Stellen in den Fakultäten?

Die Fakultäten haben ein Budget zur Bewirtschaftung der Personalkosten zugewiesen bekommen. Im Rahmen dieses Budgets können Stellenbesetzungen erfolgen.

Gilt das für alle Stellenkategorien?

Das Rektorat hat sich die Entscheidung über die Besetzung von unbefristeten Wissenschaftlerstellen vorbehalten. Wenn eine solche Stelle besetzt werden soll, ist von der Fakultät ein Gesamtkonzept (Dauerstellenkonzept) vorzulegen, das auch die Stellen für den Höheren Technischen Dienst (E 13) einschließt.

In der Regel wird für die Besetzung einer unbefristeten Wissenschaftlerstelle die abgeschlossene Promotion vorausgesetzt.

Die Fakultät und/oder das Rektorat haben der Besetzung einer Stelle zugestimmt. Es gibt einen aussichtsreichen internen Bewerber. Kann auf die Ausschreibung verzichtet werden?

Alle an der OVGU zu besetzenden Stellen sind auszuschreiben. Das gilt insbesondere für unbefristete Stellen. Die Ausschreibung kann auch intern erfolgen, so dass externe Bewerber*innen nicht berücksichtigt werden müssen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster