FAQ zur Neubesetzung von Stellen

Wonach richtet sich die Festlegung der Eingruppierung?

Grundlage ist eine Arbeitsplatzbeschreibung, die durch das Dezernat Personalwesen bewertet wird.

Ist die bisherige Eingruppierung automatisch zu übernehmen?

Bei jeder Stellenneubesetzung muss überprüft werden, ob das bisherige Stellenprofil noch den Anforderungen entspricht.

Wenn sich bei der Überprüfung ergibt, dass eine höherwertigere Aufgabe ausgeschrieben werden soll, kann das ohne weiteres erfolgen?

Nein. In dem Falle muss vor der Stellenausschreibung eine Organisationsüberprüfung erfolgen. Der vorgegebene Rahmen der Stelle darf nicht ohne weiteres überschritten werden.

Woran bemisst sich die Laufzeit der Stelle bei Drittmittelausschreibungen?

Die Dauer des Arbeitsvertrages muss sich an der bewilligten Projektlaufzeit orientieren. Stehen Mittel nur für einen bestimmten Meilenstein zur Verfügung, kann eine kürzere Laufzeit angemessen sein. Das ist im Vorfeld mit der Personalabteilung abzustimmen.

Woran bemisst sich die Laufzeit von Stellen für haushaltsfinanziertes wissenschaftliches Personal?

Es werden die Standards, die mit der „Richtlinie für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ definierte wurden, zugrunde gelegt. Ausnahmen bedürfen der Begründung.

Eine Stelle wurde ausschließlich intern ausgeschrieben. Die einzig passende Bewerberin ist jedoch nicht Beschäftigte der Universität. Kann sie zur Besetzung der Stelle vorgesehen werden?

Nein. In diesem Falle ist das Ausschreibungsverfahren abzubrechen und neu zu starten; diesmal ohne Einschränkung auf interne Bewerber*innen. Das muss den bisherigen Bewerber*innen mitgeteilt werden und die Gründe genannt werden. Siehe auch Frage zum Auswahlverfahren -> Abbruch von Stellenausschreibungen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster