FAQ zu Nebentätigkeiten

Ist ein Lehrauftrag an der eigenen Hochschule im Rahmen der Nebentätigkeit zulässig?

Nein. Nur, wenn die Nebentätigkeit im Bereich der Weiterbildung geleistet wird und nicht auf die Lehre angerechnet wird, kann sie neben der Beschäftigung an der OVGU ausgeführt werden. Sie muss außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden.

Können Drittmittelbeschäftigte einen Lehrauftrag erhalten und vergütet bekommen?

Alle Personen, denen keine Lehre im Hauptamt übertragen ist, können Lehre in Nebentätigkeit anbieten. Voraussetzung ist ein rechtzeitig gestellter Nebentätigkeitsantrag.

Die Nebentätigkeit wird während der Arbeitszeit ausgeübt, zudem sind Fahrzeiten damit verbunden. Ist sie genehmigungsfähig?

Für Nebentätigkeiten, die in die normale Arbeitszeit fallen, müssen Ausgleichsmöglichkeiten angegeben werden. Da Wissenschaftler*innen nicht der Arbeitszeiterfassung unterliegen, können sie keine Ausgleichstage nehmen. Somit bleibt nur die von Vorgesetzten bestätigte Vor- oder Nacharbeit oder, wenn sich die Nebentätigkeit über mehrere Tage erstreckt (z.B. ein Lehrauftrag an einer anderen Universität, die einige Fahrtstunden entfernt liegt), kann ausnahmsweise Urlaub beantragt werden. Allerdings geht das nur im Einzelfall, denn eine Nebentätigkeit widerspricht dem Charakter des Erholungsurlaubs.

Eine Nebentätigkeit wurde verspätet angezeigt. Was sind die Folgen?

Eine verspätet angezeigte Nebentätigkeit kann nur noch zur Kenntnis genommen werden. Es handelt sich jedoch um einen Verstoß gegen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, der im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen hat.

Nach Prüfung einer Nebentätigkeitsanzeige kommt der Arbeitgeber zu dem Schluss, dass sie zu versagen ist. Was passiert?

Nach der begründeten Versagung darf die Nebentätigkeit nicht ausgeübt werden. Ein Verstoß dagegen ist arbeitsrechtlich relevant.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster