FAQ zur Einstellung

Beim Angebot des Arbeitsvertrages stellt sich heraus, dass der Bewerber weitere Zeiten für die Stufenlaufzeit berücksichtigt wissen will, um einer höheren Stufe zugeordnet zu werden. Kann er sich auf eine Zusage des Einzustellenden im Bewerbungsgespräch b

Nein. Denn solche Zusagen können erst nach intensiver Prüfung des Einzelfalls vom Dezernat Personalwesen gegeben werden.

Nach Annahme des Arbeitsvertrages beantragt der Beschäftigte eine höhere Stufe, weil noch förderliche Zeiten hinzugerechnet werden sollen. Die Professorin, der er zugeordnet ist, unterstützt dies.

Im Nachhinein können förderliche Zeiten nicht anerkannt werden, weil sie zur Gewinnung dienen müssen. Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, ist die Gewinnung erfolgt.

Trotz Annahme des Angebotes kommt es kurz vor Beginn der Tätigkeit doch nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, weil der Einzustellende ein anderes Angebot erhalten hat. Kann aus dem Pool der (nunmehr abgesagten) Bewerber*innen eine andere Person zur

Nein. Wenn die Auswahl abgeschlossen ist und keine Liste in die Mitbestimmung gegeben wurde, muss das Verfahren komplett wiederholt werden. Wurde eine Reihung vorgenommen, rücken die Listenplatzierten automatisch nach. In diesem Fall ist eine Neuauflage des Ausschreibungsverfahrens nur noch im Ausnahmefall möglich.

Was bedeutet Klagefrist?

Das ist die Frist, in der unterlegene Bewerber*innen Klage beim Arbeitsgericht wegen Benachteiligung einreichen können. Sie beträgt 3 Wochen nach Erhalt der Absage durch den Arbeitgeber. Wenn das passiert, kann die Besetzung der Stelle nicht vollzogen werden. Das ist vergleichbar mit Konkurrentenklagen im Beamtenrecht. In der Regel kommt es nicht zu einem Einstellungsanspruch der/des Unterlegenen, sondern es geht um Schadenersatz oder Wiederholung des fehlerhaften Auswahlverfahrens.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster