Welche Kosten werden mir bei einer Zugfahrt erstattet?
Erstattungsfähig sind die Kosten, die bei Nutzung der 2. Wagenklasse (2. Kl.) der Deutschen Bahn anfallen. Alle möglichen Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen.
Bei Bahnreisen in die Europäische Union werden die Kosten für das Benutzen der 1. Wagenklasse erstattet. Abweichend davon werden 1. Klasse-Kosten bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und dem Vereinigten Königreich sowie innerhalb und zwischen den genannten Staaten erst ab einer Fahrzeit von 2 Stunden vergütet.