Gibt es auch bei Reisen ins Ausland Übernachtungsgeld?

Ja, siehe dazu Formularpool „Tagegeld“  „Auslandstage- und Übernachtungsgelder"

Wird nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel) genächtigt, sondern privat (z. B. bei Verwandten), kann auch bei einem Auslandsaufenthalt pauschales Übernachtungsgeld in Anspruch genommen werden. Es beträgt 50% des Listenbetrages (siehe „Auslandstage- und Übernachtungsgelder“), höchstens jedoch 30 Euro pro Nacht.

Letzte Änderung: 18.05.2023 -
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