Welche Besonderheit gilt für eine Dienstreise in das Kleinwalsertal?
Bei einer Reise in das Kleinwalsertal (z. B. nach Hirschegg oder Riezlern) handelt es sich gemäß § 14 Abs. 1 BRKG begrifflich um eine Auslandsdienstreise nach Österreich.
Jedoch liegt das Kleinwalsertal in der Nähe der deutschen Grenze und gehört damit zum deutschen Währungsgebiet mit Vorliegen der gleichen Preisverhältnisse wie im Inland. Für Verpflegung und Unterkunft entsteht ein geringerer Aufwand (§ 9 Abs. 1 BRKG) als z. B. im Rahmen einer Reise nach Wien.
Aus diesem Grund werden gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BRKG und Tz. 3.1.1. BRKGVwV die notwendigen Aufwendungen zur Erledigung des Dienstgeschäftes bei Reisen in das Kleinwalsertal höchstens in Höhe des Inlandstage- und Übernachtungsgeldes festgesetzt.