Was wird erstattet, wenn für Dienstreisen ein privates Kfz genutzt wird?

Kleine Wegstreckenentschädigung:

Sie wird in Höhe von 0,20 Euro pro Entfernungskilometer gezahlt, maximal jedoch 130 Euro für die gesamte zurückgelegte Strecke.

Große Wegstreckenentschädigung:

Ein erhebliches dienstliches Interesse ist vor Antritt der Dienstreise im Rahmen des Reisegenehmigungsverfahrens zu beantragen und zu begründen. Die große Wegstreckenentschädigung wird in Höhe von 0,38 Euro pro Entfernungskilometer gezahlt. Eine Kappungsgrenze der Kilometerleistung besteht nicht.

Gründe (Aufzählung nicht abschließend):

  • Schwerbehinderung der reisenden Person mit dem Merkzeichen „aG“
  • Durchführung von Dienstgeschäften an verschiedenen Orten an einem Tag
  • Mitnahme von schwerem Dienstgepäck (mindestens 25 kg).

 

WICHTIG: Wird ein privates Fahrzeug verwendet, setzen Sie Ihr Privateigentum zur Erledigung von Dienstreisen ein. Unkosten (Bsp. Kosten Fahrzeugunterhaltung, Kosten Fahrzeuginstandsetzung, Kosten Fahrzeugbetankung und -reinigung) werden nicht vergütet. Im Rahmen der kleinen Wegstreckenentschädigung besteht keinerlei Sachschadenhaftung.

Deshalb ist der Einsatz eines Privat-Pkw immer Ultima Ratio. Im Vorfeld der Verwendung ist stets zu prüfen, ob nicht die Nutzung anderer Beförderungsmittel (Bsp. Dienst-Kfz, Mietwagen) angezeigt ist.

Letzte Änderung: 07.06.2024 -
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