30. Brauche ich für die stufenweise Wiedereingliederung die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen nach längerer Erkrankung die Rückkehr an den Arbeitsplatz im Wege einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung zu ermöglichen. Das gilt vor allem dann, wenn die stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen eines BEM-Verfahrens als Maßnahme festgelegt wurde. (vgl. Frage 23). Wenn Sie schwerbehindert sind, kann er verpflichtet sein, Sie mit dem Ziel einer Wiedereingliederung zu beschäftigen. Aber auch in allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber meist seine Zustimmung erteilen, wenn ihm die stufenweise Wiedereingliederung zumutbar ist. Finanziell bedeutet die stufenweise Wiedereingliederung für den Arbeitgeber keine Belastung: Sie gelten auch während der Zeit der Wiedereingliederung als arbeitsunfähig und erhalten daher von Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung Kranken- oder Übergangsgeld. Wenn Ihr Anspruch auf Krankengeld endet, können Sie während der Wiedereingliederung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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