24. Wie wird eine stufenweise Wiedereingliederung beantragt?
- Eine stufenweise Wiedereingliederung kann von verschiedenen Stellen/Personen angeregt werden (Betroffene/r, behandelnde/r Ärztin/Arzt, Arbeitgeber, Betriebsärztin/-arzt, Krankenhaus). Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt freiwillig und bedarf der Zustimmung der/des betroffenen Beschäftigten und des Arbeitgebers.
- Wenn Sie mit der Maßnahme einverstanden sind, erstellt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt sie/er fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umstand angehoben werden soll, damit Sie wieder voll am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten können. Der Plan erhält Angaben zu:
- der Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen,
- den Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
- den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.
- Anschließend müssen Sie und Ihr Arbeitgeber diesem Plan zustimmen.
- Die Dauer der Wiedereingliederung beträgt in der Regel zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.
- Die Krankenkasse muss dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.
- Der Wiedereingliederungsplan ist bei der OVGU im Dezernat Personalwesen einzureichen. Das Dezernat Personalwesen informiert Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten über die Maßnahme.
- Ist der Arbeitgeber einverstanden, wird mit der/dem Beschäftigten eine Vereinbarung über die stufenweise Wiedereingliederung geschlossen.
- Die/der Beschäftigte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
Abbildung: Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell (eigene Darstellung)