24. Wie wird eine stufenweise Wiedereingliederung beantragt?

  1. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann von verschiedenen Stellen/Personen angeregt werden (Betroffene/r, behandelnde/r Ärztin/Arzt, Arbeitgeber, Betriebsärztin/-arzt, Krankenhaus). Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt freiwillig und bedarf der Zustimmung der/des betroffenen Beschäftigten und des Arbeitgebers.
  2. Wenn Sie mit der Maßnahme einverstanden sind, erstellt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt sie/er fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umstand angehoben werden soll, damit Sie wieder voll am bisherigen Arbeitsplatz arbeiten können. Der Plan erhält Angaben zu:
    • der Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen,
    • den Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollen, und
    • den notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz, die zu berücksichtigen sind.
  3. Anschließend müssen Sie und Ihr Arbeitgeber diesem Plan zustimmen.
  4. Die Dauer der Wiedereingliederung beträgt in der Regel zwischen 2 Wochen und 6 Monaten.
  5. Die Krankenkasse muss dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.
  6. Der Wiedereingliederungsplan ist bei der OVGU im Dezernat Personalwesen einzureichen. Das Dezernat Personalwesen informiert Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten über die Maßnahme.
  7. Ist der Arbeitgeber einverstanden, wird mit der/dem Beschäftigten eine Vereinbarung über die stufenweise Wiedereingliederung geschlossen.
  8. Die/der Beschäftigte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.

170327_Grafik Stufenweise Wiedereingliederung

 

Abbildung: Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell (eigene Darstellung)

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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