19. Gibt es beim BEM vorgeschriebene Lösungen?

Nein, denn jede Erkrankung wirft andere Fragen auf. Und zur Wiedereingliederung sind meist verschiedene Maßnahmen denkbar, wie zum Beispiel:

  • eine Reduzierung der Arbeitszeit,
  • ein Umbau des Arbeitsplatzes,
  • technische Arbeitshilfen,
  • die Versetzung in einen anderen Bereich oder
  • eine stufenweise Wiedereingliederung.

Ggf. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Personaleinsatz umzuorganisieren und andere Beschäftigte durch sein Direktionsrecht zu versetzen. Denkbares Ergebnis eines BEM kann aber auch sein, die/den Betroffene/n auf eine Maßnahme der Rehabilitation zu verweisen. Wichtig ist, dass alle in Frage kommenden Möglichkeiten im BEM-Verfahren besprochen wurden. Ob und wie sie angewendet werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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