19. Gibt es beim BEM vorgeschriebene Lösungen?
Nein, denn jede Erkrankung wirft andere Fragen auf. Und zur Wiedereingliederung sind meist verschiedene Maßnahmen denkbar, wie zum Beispiel:
- eine Reduzierung der Arbeitszeit,
- ein Umbau des Arbeitsplatzes,
- technische Arbeitshilfen,
- die Versetzung in einen anderen Bereich oder
- eine stufenweise Wiedereingliederung.
Ggf. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Personaleinsatz umzuorganisieren und andere Beschäftigte durch sein Direktionsrecht zu versetzen. Denkbares Ergebnis eines BEM kann aber auch sein, die/den Betroffene/n auf eine Maßnahme der Rehabilitation zu verweisen. Wichtig ist, dass alle in Frage kommenden Möglichkeiten im BEM-Verfahren besprochen wurden. Ob und wie sie angewendet werden können, hängt vom Einzelfall ab.