Ablauf des BEM an der OVGU

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und folgt einem festgelegten Plan.

Nach Feststellung einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch das Dezernat Personalwesen erhält jede/r Betroffene eine Einladung zu einem BEM-Informationsgespräch. Zum BEM-Informationsgespräch kann die/der Beschäftigte gern eine Person ihres/seines Vertrauens mitbringen. Im Informationsgespräch wird das BEM-Verfahren vorgestellt und gemeinsam entschieden, ob das BEM der richtige Weg ist oder ob diesem Gespräch keine weiteren Maßnahmen folgen sollen. Hat die/der Beschäftigte die Entscheidung für das BEM getroffen, folgt anschließend eine sogenannte BEM-Fallbesprechung, zu der auf Wunsch der/des Betroffenen auch weitere Personen hinzugezogen werden können.

In der Fallbesprechung werden gemeinsam, mögliche Wege für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess diskutiert und konkrete Maßnahmen festgelegt. Während der Umsetzung der Maßnahmen bleibt die BEM-Beauftragte stets eine wichtige Gesprächspartnerin für die/den betroffenen Beschäftigte/n. Nach erfolgreicher Realisierung der Maßnahmen steht einer beruflichen Rückkehr des Mitarbeiters nichts mehr im Wege.

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte noch einmal detailliert erläutert: BEM-Ablaufplan der OVGU

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Andreas Grahn