27. Ist eine Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der stufenweisen Wiedereingliederung möglich?

Wird die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Ablauf des im Stufenplan vorgesehenen Zeitrahmens von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt für beendet erklärt, gilt die stufenweise Wiedereingliederung von diesem Zeitpunkt an als abgeschlossen.

Eine Unterbrechung der Wiedereingliederung ist in Einzelfällen möglich oder notwendig, kann aber nur nach Zustimmung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt erfolgen. Nach einem Abbruch der Wiedereingliederung regelt die Ärztin/der Arzt das weitere Vorgehen erneut und informiert die zuständige Krankenkasse und weitere Beteiligte.

Letzte Änderung: 05.10.2020 -
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