Fremdsprachliche Voraussetzungen

Die internationalen Austauschprogramme der OVGU, ERASMUS und WELTWEIT, haben eigene fremdsprachliche Qualifikationsstandards. Die im Folgenden erläuterten Sprachqualifikationen gelten ausschließlich für das WELTWEIT-Programm.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Studienaufenthaltes im Ausland bilden studierfähige Kenntnisse in der hauptsächlichen Unterrichtssprache der Partnerhochschule, also die Beherrschung auf B2- oder, wenn im Einzelfall von der Partnerhochschule (z. B. in Russland, Mittel-, Südamerika) akzeptiert, mindestens B1-Niveau. Je nach Zielland und -hochschule findet das Lehrangebot auf Englisch oder in der Landessprache statt. Informationen darüber finden Sie in der Austauschdatenbank. Dementprechend müssen Sie Sprachnachweise vorweisen, um sich für die jeweiligen Austauschmöglichkeiten zu bewerben.

Studierende, die im Rahmen von Sprachkursen im Sprachenzentrum (SPRZ) der OVGU ein UNIcert-Sprachzertifikat erwarben, haben damit die entsprechende Sprachstandsbestätigung erworben (s. UNIcert-Zertifikatsrückseite), so z. B. mit dem UNIcert II die Niveaustufe B2 bzw. mit UNIcert III die Stufe C1. Innerhalb der EU ist das UNIcert-Zertifikatssystem teilweise bekannt, jedoch im Regelfall nicht außerhalb der EU, wo sie also als TOEFL- oder IELTS-Alternative nicht dienen. Wir beraten Sie gern im Fall von Fragen.

Die Sprachqualifikationen sind nicht verhandelbar. Die Partnerhochschulen erwarten den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse der entsprechenden Lehrsprache in ihren Anmeldeverfahren. Bewerber*innen, die nicht vorab über die erforderlichen Sprachqualifikationen für den Auslandsstudienaufenthalt verfügen, sollten spätestens im Semester ihrer WELTWEIT-Bewerbung einen Sprachkurs am Sprachenzentrum starten und jede Möglichkeit nutzen, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. 

Zielländer mit Englisch als Unterrichtssprache

A)  Zielländer USA und Kanada: Gültiger TOEFL-Nachweis. (Nur in Ausnahmefällen akzeptieren manche Partnerhochschulen IELTS- oder Cambridge CPE-/CAE-Zertifikate.) Das TOEFL-Erfordernis gilt auch für Studierende englischsprachiger Studiengänge. Ein Nachweis des Testergebnisses muss Ihrer WELTWEIT-Bewerbung beigefügt werden. Bei manchen Tests liegen zwischen Testtermin und Ergebniserhalt bis zu 14 Tage. Hinweis zu TOEFL: Geben Sie bei Ihrer TOEFL-Testanmeldung Ihre Zugehörigkeit zur OVGU an, indem Sie den institution code "0183" wählen.

B)  Alle anderen Zielländer mit Lehrangebot in englischer Sprache (außer Lateinamerika):
Aktueller Sprachnachweis des Sprachenzentrums (SPRZ) der OVGU. Informieren Sie sich rechtzeitig über Testmodalitäten und -termine. Alternativ akzeptiert: UNIcert III/IV-Zertifikat Englisch.
Ausnahme: Studierende komplett englischsprachiger Studiengänge sind im Fall von Zielländern außerhalb der USA und Kanada vom Nachweis der englischen Sprachkenntnisse befreit und laden an entsprechender Stelle der Online-Bewerbung ihre aktuelle Notenübersicht (englische Version) hoch.

Zielländer mit anderen Sprachen als Unterrichtssprache

Wenn Sie den Wunsch haben, in einer anderen Sprache als Englisch zu studieren, und wenn Sie in dieser Sprache ("Zweitsprache") Kenntnisse auf mindestens B2-Level des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können, sind Sie bei der WELTWEIT-Bewerbung vom sonst üblichen Englischnachweis ("Erstsprache") befreit.

Besitzen Sie die geforderten Zweitsprachen-Kenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht, oder wünschen Sie im Zielland nachweislich vor allem englischsprachige Kurse zu belegen, so müssen Sie mit Ihrer WELTWEIT-Bewerbung die geforderte Englisch-Sprachqualifikation nachweisen.

Wir messen ausreichenden Kenntnissen der Zweitsprache, also der Amts- und Verkehrssprache des Ziellandes, große Bedeutung bei, da diese die Integration im Gastland absichern. Geringere Zweitsprachenkenntnisse als abgeschlossenes B1-Niveau sind daher nur im Ausnahmefall akzeptabel. Kann kein B1-Sprachnachweis eingereicht werden, ist die WELTWEIT-Bewerbung erst mit einer zwischen Ihnen und der Leitung des entsprechenden SPRZ-Sprachenbereiches abgeschlossenen "Lernvereinbarung" komplett.

Länder mit Amtssprache Russisch:
Mit der Bewerbung sollten aktive A1/A2-Kenntnisse Russisch nachgewiesen werden.

Länder mit Amtssprache Spanisch:
Mit der Bewerbung sind gemäß den Anforderungen der Partnerhochschulen entweder B2-Nachweise oder B1-Nachweise nötig.

Länder mit Amtssprache Portugiesisch:
Mit der Bewerbung sollten, neben dem üblichen Englisch-Nachweis, aktive A1-Kenntnisse Portugiesisch nachgewiesen werden.

Länder mit anderen Amts-/Verkehrssprachen (Chinese, Japanese, Korean, Thai, Ukrain, etc.):
Aktive Kenntnisse dieser Sprachen sind nicht erforderlich, würden aber, falls vorhanden, Ihrer Bewerbung förderlich sein.

Letzte Änderung: 12.08.2021 - Ansprechpartner: Webmaster