Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Überblick über die Forschungsförderung des BMWK

Wesentliche Ziele des BMWK sind die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) und die Förderung von neuen marktorientierten Technologien und Innovationen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Zur Unterstützung eines kontinuierlichen und effektiven Wissens- und Technologietransfers fördert das BMWi auch Kooperationen der Wirtschaft (insbesondere KMU) mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

 Projektträger des BMWi sind u.a. die AiF Projekt GmbH und VDI/VDE-IT.

Industrielle Gemeinschaftsforschung

Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) fördert im Rahmen dieses Programms systemrelevante, breit angelegte Vorhaben (Leittechnologien für KMU), und mit der Fördervariante PLUS größere IGF-Projekte mit mehreren Teilprojekten, die eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung schlagen. Mit dem Programm CORNET werden europäische branchenweite Projektkonsortien gefördert, welche aus Unternehmensverbänden und Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei beteiligten Ländern bzw. Regionen bestehen. Für dieses Programm wurde eine neue Ausschreibung veröffentlicht. Die aktuelle Ausschreibungsrunde endete am 28.09.2022 (12 Uhr). Bis dahin konnten internationale Projektkonsortien Anträge einreichen.

Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, oder Durchführbarkeitsstudien. Darüber hinaus müssen die Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend ausgerichtet sein, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können. Dazu müssen die Anträge zu den Forschungsvorhaben Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten. Unter KMU sind im Rahmen der IGF solche Unternehmen zu verstehen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) nicht größer als 125 Mio. € ist.

Antragsberechtigt sind die rechtlich selbständigen Forschungsvereinigungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) sind, die laut Satzung der AiF ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen müssen, die im Prinzip für alle interessierten Kreise offen sind und, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, die Voraussetzungen für gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes erfüllen.

Richtlinie 

Leitfaden

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 ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Mit dem Programm ZIM werden zum einen Forschungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien von Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der Universität, Einstiegsprojekte zur Kooperationsvorbereitung sowie FuE-Aufträge gefördert. Die Universität kann im Rahmen von Kooperationen mit diesen Unternehmen als Antragsteller auftreten. Die Teilprojekte der Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn das Recht auf Veröffentlichung der Ergebnisse des Teilprojekts der Universität bleibt, andernfalls erfolgt eine Förderung in Höhe der des kooperierenden Unternehmens. Der maximale Zuschuss pro Forschungseinrichtung und Teilprojekt beträgt 220.000 Euro.

Zum Anderen wird die Entwicklung innovativer Kooperationsnetzwerke mit mindestens 6 Unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen gefördert. Gegenstand der Förderung sind Management- und Organisationsdienstleistungen zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und der Etablierung des Netzwerks in Phase 1 und für die anschließende organisierte Umsetzung der Netzwerkkonzeption in Phase 2. Die Förderung eines Netzwerks in Phase 2 ist in der Regel auf 3 Jahre begrenzt. Mögliche Antragsteller: Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die den Kriterien der EU-Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen genügen.

KMU können zusätzlich zu dem geförderten Projekt ergänzende Leistungen zur Markteinführung beantragen.

An den Kooperationsprojekten und -netzwerken können zusätzlich auch Partner aus dem Ausland beteiligt sein; diese erhalten jedoch keine Förderung nach dieser Richtlinie.

Für Fragen rund um ZIM stehen die EURONORM GmbH für die Einzelprojekte, die AiF Projekt GmbH für die Kooperationsprojekte und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für die Innovationsnetzwerke zur Verfügung: Ansprechpartner ZIM.

Im Sommer 2022 wurde das ZIM, nach einem Antragsannhame-Stopp, wieder aufgenommen. Die Richtlinien wurden in diesem Zuge erneuert.

Kalender mit Informationsveranstaltungen des ZIM

Antragsformulare

Richtlinie 2020/2021

Neue Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen

Leitfaden der OVGU zur Kalkulaton der Kosten für das Projektpersonal

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ZIM - Kooperationsprojekte im Rahmen von IraSME

Deutsche mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben die Möglichkeit, auch mit ausländischen Projektpartnern zusammenzuarbeiten, um gemeinsam neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

  • IraSME ist ein Netzwerk von Ministerien und Förderagenturen zur gemeinsamen Unterstützung transnationaler Projekte von Unternehmen in nationalen/regionalen Förderprogrammen.
  • Netzwerk-Koordination gefördert vom BMWi, ausgeführt von der AiF Projekt GmbH (Projektträger des BMWK)
  • Partner in der aktuellen Ausschreibung: Belgien (Regionen Flandern und Wallonien), Brasilien, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Russland und Türkei
  • Zwei jährliche Ausschreibungsrunden mit Annahmeschluss (Deadline) Ende März und September
  • Eine neue Ausschreibungsrunde wurde noch nicht veröffentlicht.
  • Informationen zu Webinaren und Netzwerkveranstaltungen finden Sie hier

Die 30. Ausschreibung des Netzwerk IraSME gilt nur, bei der Wiederaufnahme der Antrgsbearbeitung durch die ZIM. Über diese entscheiden die für 2022 und folge Jahre bereitstehenden finanziellen Mittel. mehr

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Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Martina Hagen