26. Wie sieht der genaue Ablauf einer stufenweisen Wiedereingliederung aus?
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung haben Sie die Möglichkeit, nach einer Erkrankung nach und nach ins Berufsleben zurückzukehren. Voraussetzung ist, Ihre Ärztin/Ihr Arzt befürwortet dies und eine volle Belastbarkeit kann nach einem längeren Zeitraum wieder erreicht werden. Dabei wird Ihre Arbeitsbelastung unter ärztlicher Aufsicht in festgelegten Schritten und Zeiträumen langsam wieder bis zu dem Stand vor Ihrer Erkrankung gesteigert.
Während der Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig und Sie erhalten weiter Kranken- oder Übergangsgeld. Die tägliche Arbeitszeit muss in der Wiedereingliederungsphase, wenn möglich im Ein- oder Zwei-Wochenrhythmus, gesteigert werden. Zum Einstieg ist eine Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden pro Tag erforderlich. Danach bietet sich eine tägliche Arbeitszeit von 4 oder 5 Std. an. Im Übrigen ist man in der Ausgestaltung der Wiedereingliederungspläne nicht an ein bestimmtes Schema gebunden. Eine Verlängerung aber auch eine Verkürzung des im Stufenplan dokumentierten Zeitrahmens ist möglich, muss jedoch durch die behandelnde Ärztin /den behandelnden Arzt oder die Betriebsärztin entschieden werden.