FAQ Seiteneinstieg

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Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf bezeichnet den Einstieg in den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin ohne eine traditionelle Lehrerausbildung oder einen Lehrabschluss. Im Gegensatz dazu absolvieren Lehrkräfte, die den Beruf auf konventionellem Weg ergreifen, in der Regel ein Studium oder eine Ausbildung im Bildungsbereich und absolvieren anschließend ein Referendariat, bevor sie eine feste Anstellung als Lehrkraft erhalten.

 

Beim Seiteneinstieg in den Lehrerberuf bringen die Bewerber/innen in der Regel eine breite Palette an Berufs- und Lebenserfahrung mit, aber nicht unbedingt eine spezifische Ausbildung oder Erfahrung im Bereich der Didaktik und Pädagogik. Der Seiteneinstieg ist oft eine Möglichkeit für Menschen, die in einem anderen Beruf gearbeitet haben und sich später entschieden haben, in den Lehrerberuf zu wechseln.

 

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Voraussetzungen und Programme für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf. Nähere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Homepage des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt.

Die Uni Magdeburg bietet derzeit zwei berufsbegleitende Zertifikatskurse für Lehrkräfte im Seiteneinstieg an. Seiteneinsteigende, die bereits an weiterführenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt arbeiten, erhalten damit nach 4 bzw. 5 Semestern eine zusätzliche Unterrichtsbefähigung in den Fächern Mathematik (SEK I und SEK II) oder Physik (SEK I). Analog dazu bietet die Martin-Luther-Universität Halle berufsbegleitende Zertifikatskurse für die Fächer Deutsch und Englisch sowie Angebote im Grundschulbereich an.

In Kooperation mit dem Potsdamer Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich (W.i.B.) bietet das ZWW für Bachelorabsolventen die Fächer "Deutsch", "Mathematik" und "Englisch" an. Pro Fach ist eine Dauer von drei Halbjahren geplant.

Weitere Angebote sind an der Universität Magdeburg geplant: Chemie (SEK I). Sprechen Sie uns an (Ansprechpartnerin: Yvonne Paarmann, , +49 391 67-57211).

Die Bewerbung und Zulassung für die Zertifikatskurse erfolgt in der Regel auf dem Dienstweg über das Landesschulamt. Als Sondermaßnahme der KMK, die dem Mangel an Lehrkräften entgegenwirken soll, werden die Kosten für die Teilnehmenden – bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen - vom Land Sachsen-Anhalt übernommen.

 

Sollte die Kurskapazität nicht mit den vom Landesschulamt gemeldeten Teilnehmenden erreicht werden, besteht die Möglichkeit, auf Selbstzahlerbasis daran teilzunehmen und mit dem Kurs bspw. eine Lehrbefähigung für ein Drittfach zu erwerben. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an (Ansprechpartnerin: Yvonne Paarmann, , +49 391 67-57211).

Die Zulassungsvoraussetzungen für die angebotenen Zertifikatskurse werden vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt definiert. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen, die im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht werden, definiert. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatskurse finden Sie hier.

Die Ausschreibungen für die Zertifikatskurse sind zeitlich begrenzt und finden jährlich in der Regel zwischen April und Juni statt (Programmstart: September bzw. eine Woche nach den Sommerferien). Sobald die Ausschreibungen vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht wurden, finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage sowie auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt. Zusätzlich werden die Schulleitungen auch im Schulanzeiger informiert.

 

Reguläre Teilnehmende bewerben sich über den Dienstweg direkt beim Landesschulamt. Teilnehmende auf Selbstzahlerbasis bewerben sich direkt beim Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Uni Magdeburg.

Für reguläre Teilnehmende wird der erfolgreiche Abschluss nach Bestehen aller Modulprüfungen durch ein Transcript of Records der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bescheinigt. Aus diesem Transcript of Records erstellt das Landesprüfungsamt für jeden Teilnehmenden ein Zertifikat. Dieses Zertifikat wird vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt als Unterrichtsbefähigung anerkannt. Mit dem Transcript of Records erhalten die Teilnehmenden ein Dokument, auf dem sämtliche erbrachte Lehrinhalte und Leistungen aufgelistet sind.

 

Teilnehmende auf Selbstzahlerbasis erhalten nur ein Transcript of Records.

Die Studiendauer für Lehramt an Sekundarschulen (SEK I) beträgt einschließlich Prüfungszeit vier Schulhalbjahre (ca. 4 Semester bzw. 2 Jahre). Die Studiendauer für Lehramt an Gymnasien, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen (SEK II) beträgt einschließlich Prüfungszeit fünf Schulhalbjahre (5 Semester bzw. 2,5 Jahre).

Das Studium wird in Form von Präsenzphasen und Selbststudium durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterrichten während dieser Zeit weiter an ihren Schulen, ein Tag pro Woche steht ihnen jedoch als Studientag zur Verfügung. Die Präsenzphasen sind zudem an das reguläre Schuljahr gekoppelt, sodass während der Schulferien auch kein Studientag stattfindet. Momentan gibt es vom Land für diese berufsbegleitende Weiterbildung 8 Abminderungsstunden pro Woche.

Die Zertifikatskurse sind als Kontaktstudium mit Präsenz- und Selbstlernphasen konzipiert. Die Präsenzphasen finden – sofern keine unterrichtsfreie Zeit ist – einmal wöchentlich und in Ausnahmefällen als Blockveranstaltung statt.

Während des Programms sind modulbezogene Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Art der Prüfungsleistungen legt jeweils der Dozent bzw. die Dozentin fest. Mögliche Prüfungsformen sind Belegarbeiten, Vorträge oder Klausuren.

 

Der Zertifikatskurs schließt mit einer ca. 30- bis 45-minütigen mündlichen Einzelprüfung. Es werden sowohl fachliche als auch fachdidaktische Kenntnisse und Fähigkeiten geprüft.

Hochschulische und außerhochschulische Leistungen, die bereits erbracht wurden, können auf Antrag angerechnet werden. Dieser ist formlos an das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) im ersten Schulhalbjahr zu stellen. Die Anträge werden einer fachlichen Prüfung des jeweils betreffenden Fachbereichs unterzogen. Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Anrechnung entbindet nicht von der Teilnahme an den Kursen.

Letzte Änderung: 04.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster