Rückmeldung und Urlaubssemester
Vergessen Sie nicht die Rückmeldung an der OVGU für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes! Studierende im Austauschstudium müssen während der Auslandsmobilität immatrikuliert bleiben und sich zu den üblichen Fristen zurückmelden, um die kontinuierliche Einschreibung an der OVGU und damit die potenzielle Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nicht zu gefährden.
Die Beantragung eines Urlaubssemesters für die Zeit des Auslandsstudiums muss nicht, kann aber unter Umständen von Ihnen gewünscht sein. § 11 der Immatrikulationsordnung der OVGU regelt das Thema Beurlaubung. Da während einer Beurlaubung in der Konsequenz die Leistungsnachweispflichten einer/s Studierenden ruhen, ist in dem Fall die Anerkennung von im Austauschstudium erbrachter Leistungen grundsätzlich nicht oder, im Fall einzelner Fakultäten, nur unter Auflagen möglich. Bitte klären Sie Ihre diesbezüglichen Fragen daher mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Details zur Beantragung finden Sie hier.