Deutschkenntnisse

OVGU Referenzrahmen Sprachnachweise ab dem WiSe 2026/27 (Im Dokument nicht aufgeführte Sprachniveaus oder Nachweise können weiterhin eigenständig durch die Fakultäten geregelt werden.)

Die meisten Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet. Abweichende sprachliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Studiengangbeschreibungen.

In der Regel müssen die Bewerber:innen ihre Deutschkenntnisse durch Prüfungsergebnisse belegen:

  • DSH-2“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“;
  • TestDaF 4“  (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5;
  • „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe), (ohne Humanmedizin);
  • „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  • GDS C2“ (Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012, (ohne Humanmedizin);
  • ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom) und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag  31.12.2011;
  • telc C1 Hochschule“ (prädikat gut oder sehr gut), (ohne Humanmedizin);
  • „ÖSD C2“ (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch C2), (ohne Humanmedizin);
  • „UNIcert IV“, (ohne Humanmedizin);
  • „OVGU SPRZ  C1“ Zertifikat besser Ø 3,3, (ohne Humanmedizin).

Verpflichtende Teilnahme an der DSH (wenn kein Nachweis aus o.g. Tabelle vorliegt) für: 

  • Berufsausbildung in Deutschland;
  • Deutschstudium im Ausland;
  • International Baccalaureate (IB Diploma): Sprache B im SL.

Befreiung vom Sprachnachweis, ohne Niveauzuordnung:

  • Deutsches Abitur (auch an deutschen Auslandsschulen), Deutsche Fachhochschulreife, äquivalente Abschlüsse in AUT, LIE, CHE (mit Sprache Deutsch);
  • neun Schuljahre im deutschen Schulsystem + internationalem (Schul-)Abschluss;
  • bestandene Feststellungsprüfung nach absolviertem Studienkolleg (und mindestens 1,5 in Deutsch für Humanmedizin);
  • Bachelorabschluss aus Deutschland mit Unterrichtssprache Deutsch;
  • Abgeschlossenes Studium aus dem Ausland in Dolmetschen/Übersetzen für Deutsch, Lehramt Deutsch;
  • International Baccalaureate (IB Diploma): Sprache A oder Sprache B im H (ohne Humanmedizin);
  • Europäisches Abitur: Sprache L1 oder L2 (ohne Humanmedizin).

DSH-Prüfung

Sofern ein C1-Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen wurde, erfolgt die Einladung zur DSH-Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung mit DSH-2 können Sie ihr reguläres Studium beginnen. Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt. 

Die DSH dauert 2 Tage (1 Tag schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität. Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bietet keine Deutschkurse zur Studienvorbereitung an.

Letzte Änderung: 09.02.2026 -
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