Allgemeine Voraussetzungen

 

Wenn Sie einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor studieren wollen, benötigen Sie dafür eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Das sind Zeugnisse, die Sie zum Studium in Deutschland qualifizieren – vor allem Ihr Schulabschluss-Zeugnis. Je nach Herkunftsland können auch einige Semester Studium in Ihrem Heimatland nötig sein.

Wenn Sie sich in Deutschland für einen Master-Studiengang bewerben wollen, müssen Sie in der Regel ein erstes Studium in einem verwandten Fach abgeschlossen haben. Ihr Abschluss muss gleichwertig zu einem deutschen Bachelor sein.

Die Anerkennung von Zeugnissen als Hochschulzugangsberechtigung und/ oder als Masterzugangsberechtigung ist je nach Herkunftsland unterschiedlich. Außerdem gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die jeweiligen Studiengänge. Ob eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erfolgen kann, wird erst nach Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen entschieden.

Studienkolleg & Feststellungsprüfung (FSP)

Das Studienkolleg bereitet Sie fachlich und sprachlich auf das Studium in Deutschland vor, wenn Ihre Vorbildung nicht zum direkten Studium ausreicht. Es vermittelt insbesondere die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium, einschließlich der hinreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Studienkolleg wird mit der so genannten Feststellungsprüfung (FSP) abgeschlossen. Diese wird in der Regel nach einem Vorbereitungsjahr in einem Schwerpunktkurs (T, W, M, G/S) an einem Studienkolleg abgelegt.

Folgende Schwerpunktkurse werden im Studienkolleg den Studiengängen zugeordnet:

  • wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge: W-Kurs,
  • technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge: T-Kurs,
  • für medizinische und biologische Studiengänge: M-Kurs,
  • geistes- und sprachwissenschaftliche Studiengänge: G/S-Kurs.

Ihre Einteilung zum Schwerpunktkurs erfolgt auf Grundlage Ihres Studienwunsches bei der Bewerbung. Bevor Sie das Studienkolleg besuchen dürfen, müssen Sie eine Aufnahme-Prüfung ablegen. Diese Aufnahme-Prüfung testet Ihre Deutsch-Kenntnisse (Voraussetzung bei der Bewerbung: B2) und grundlegendes Wissen in Ihrer gewählten Fachrichtung. Die Aufnahmeprüfung wird in der Regel Mitte August (für das Wintersemester) und Mitte Februar (für das Sommersemester) durchgeführt.

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ein Landesstudienkolleg, das von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und von der Hochschule Anhalt (FH) gebildet wird. Internationale Bewerber:innen, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studieren wollen, absolvieren in der Regel das Studienkolleg der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale).

Daneben gibt es in Magdeburg noch drei weitere, private Studienkollegs. Die Ausbildung an den privaten Studienkollegs ist oft etwas flexibler, dafür sind die Kosten aber auch höher als beim Landesstudienkolleg in Halle. Die Bewerbung läuft dort direkt über die privaten Anbieter:

Deutschkenntnisse

OVGU Referenzrahmen Sprachnachweise ab dem WiSe 2026/27 (Im Dokument nicht aufgeführte Sprachniveaus oder Nachweise können weiterhin eigenständig durch die Fakultäten geregelt werden.)

Die meisten Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet. Abweichende sprachliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Studiengangbeschreibungen.

In der Regel müssen die Bewerber:innen ihre Deutschkenntnisse durch Prüfungsergebnisse belegen:

  • DSH-2“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“;
  • TestDaF 4“  (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5;
  • „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe), (ohne Humanmedizin);
  • „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  • GDS C2“ (Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012, (ohne Humanmedizin);
  • ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom) und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag  31.12.2011;
  • telc C1 Hochschule“ (prädikat gut oder sehr gut), (ohne Humanmedizin);
  • „ÖSD C2“ (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch C2), (ohne Humanmedizin);
  • „UNIcert IV“, (ohne Humanmedizin);
  • „OVGU SPRZ  C1“ Zertifikat besser Ø 3,3, (ohne Humanmedizin).

Verpflichtende Teilnahme an der DSH (wenn kein Nachweis aus o.g. Tabelle vorliegt) für: 

  • Berufsausbildung in Deutschland;
  • Deutschstudium im Ausland;
  • International Baccalaureate (IB Diploma): Sprache B im SL.

Befreiung vom Sprachnachweis, ohne Niveauzuordnung:

  • Deutsches Abitur (auch an deutschen Auslandsschulen), Deutsche Fachhochschulreife, äquivalente Abschlüsse in AUT, LIE, CHE (mit Sprache Deutsch);
  • neun Schuljahre im deutschen Schulsystem + internationalem (Schul-)Abschluss;
  • bestandene Feststellungsprüfung nach absolviertem Studienkolleg (und mindestens 1,5 in Deutsch für Humanmedizin);
  • Bachelorabschluss aus Deutschland mit Unterrichtssprache Deutsch;
  • Abgeschlossenes Studium aus dem Ausland in Dolmetschen/Übersetzen für Deutsch, Lehramt Deutsch;
  • International Baccalaureate (IB Diploma): Sprache A oder Sprache B im H (ohne Humanmedizin);
  • Europäisches Abitur: Sprache L1 oder L2 (ohne Humanmedizin).

DSH-Prüfung

Sofern ein C1-Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen wurde, erfolgt die Einladung zur DSH-Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung mit DSH-2 können Sie ihr reguläres Studium beginnen. Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt. 

Die DSH dauert 2 Tage (1 Tag schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität. Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bietet keine Deutschkurse zur Studienvorbereitung an.

Englischkenntnisse

OVGU Referenzrahmen Sprachnachweise ab dem WiSe 2026/27 (Im Dokument nicht aufgeführte Sprachniveaus oder Nachweise können weiterhin eigenständig durch die Fakultäten geregelt werden.)

Viele internationale Bachelor- und Masterstudiengänge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden englischsprachig angeboten. Für diese Studiengänge muss bei der Bewerbung ein Sprachnachweis über ausreichende Englischkenntnisse eingereicht werden; in der Regel auf B2 oder C1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens.

Die am häufigsten akzeptierten Tests sind:

  • TOEFL-Test: B2 (85 iBT) oder C1 (95 iBT) (wir akzeptieren auch den TOEFL iBT® Home Edition)                                    Bitte berücksichtigen Sie, dass TOEFL zum 21.01.2026 eine neue Skala eingeführt hat;
  • IELTS: B2 (6.5) oder C1 (7.0) (wir akzeptieren auch den IELTS Indicator und IELTS Online);
  • Cambridge English: Certificate in English + Grade A (FCE) oder Certificate of Advanced English + Grade B or C (CAE);
  • CAE (Certificate of Advanced English);
  • Pearson PTE Academic: B2 (70) oder C1 (76);
  • telc: B2 oder C1;
  • TOEIC (Test of English for International Communication):  Listening and Reading Test (865 - 945), Speaking Test (170 - 180), Writing Test (160 - 180) (All three tests must be provided);
  • UNIcert: II oder III;
  • Abitur Degree Degree: holders of the German Abitur (general and subject-related) are exempt from presenting a language certificate (English) for any level up to and including C1.
 

 

Bitte prüfen Sie die konkreten sprachlichen Anforderungen bei der Kurzbeschreibung Ihres Studienganges, welche Sprachnachweise akzeptiert werden. Zertifikate von IELTS und TOEFL können zusätzlich bei uni-assist e.V. hochgeladen werden. uni-assist ist eine IELTS-Recognising Institution und Ihr IELTS Zeugnis kann online verifiziert werden. Den Official TOEFL Score Report bitte direkt an uni-assist schicken lassen (der uni-assist TOEFL-Code lautet: 2727), damit Ihr Ergebnis verifiziert werden kann.

Bewerber*innen werden grundsätzlich von der Nachweispflicht der Englischkenntnisse für den grundständigen als auch den weiterführenden Bereich befreit, wenn folgende Zeugnisse vorgelegt werden:

Sekundarschulabschlüsse aus:

  • Australien
  • Kanada (aller Provinzen bis auf Quebec und New Brunswick)
  • USA (High School Diploma)

sowie:

  • britische und internationale GCE A-Level-Zertifikate
  • irisches Leaving Certificate
  • neuseeländisches National Certificate of Educational Achievement
  • Scottish Qualifications Certificate
  • International Baccalaureate (IB Diploma): Language A or Language B HL
  • European Baccalaureate: Language L1 or L2

Wenn das Studium im jeweiligen Land absolviert wurde, Hochschulabschlüsse aus

  • Australien
  • Großbritannien
  • Irland
  • Kanada (ausgenommen Abschlüsse aus den Provinzen Quebec und New Brunswick)
  • Neuseeland
  • USA

Abgeschlossene Qualifikation, die einem deutschen Hochschulabschluss entspricht in:

  • Antigua and Barbuda, the Bahamas, Barbados, Belize, the British Overseas Territories, Dominica, Grenada, Guyana, Jamaica, Malta, St Kitts and Nevis, St Lucia, St Vincent and the Grenadines, Trinidad and Tobago.

Alle anderen Bewerber:innen müssen offizielle Sprachnachweise zur Bewerbung vorlegen. 

Letzte Änderung: 20.05.2025 -
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