Kann ich schon erbrachte Leistungen anrechnen lassen?
Hochschulische und außerhochschulische Leistungen, die bereits erbracht wurden, können auf Antrag angerechnet werden. Dieser ist formlos an das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) im ersten Schulhalbjahr zu stellen. Die Anträge werden einer fachlichen Prüfung des jeweils betreffenden Fachbereichs unterzogen. Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Anrechnung entbindet nicht von der Teilnahme an den Kursen.