Die Reisekostenstelle informiert: Neuregelungen zum BRKG sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften

29.05.2019 -  

Mit Wirkung vom 01.Mai 2019 gibt es reisekostenrechtliche Neuregelungen zum Bundesreisekostengesetz sowie zu den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Diese haben auch Auswirkungen auf die Abrechnung von Dienstreisen an der OVGU Magdeburg. Die zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz trat am 1. Mai 2019 in Kraft.

Im Wesentlichen wurden folgende Punkte geändert:

  • Bestimmung der reisekostenrechtlichen Verfahrensweise bei der Verknüpfung der Arbeitsformen der Telearbeit und des mobilen Arbeitens mit Dienstreisen,
  • Erhöhung der notwendigen Übernachtungskosten von 60 Euro auf 70 Euro (im Land Sachsen-Anhalt gilt weiterhin der vom Ministerium festgelegte Wert von 80 Euro), alle Beträge zuzüglich 4,80 Euro Frühstück,
  • Erhöhung der Parkgebühren von bis zu 5 Euro täglich auf bis zu 10 Euro täglich sowie
  • die Erweiterung der begründungsfreien Zeit zur Taxinutzung von 23 Uhr bis 6 Uhr auf 22 Uhr bis 6 Uhr.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster