Vorläufiger Jahresabschluss 2019

13.11.2019 -  

Aus gegebenem Anlass weist die Reisekostenstelle darauf hin, dass in Bezug auf den vorläufigen Jahresabschluss der 02.12.2019 Abgabeschluss für alle Reisekostenabrechnungen, -abschläge, -und Vorschüsse ist. Das bedeutet, dass spätestens am 2.Dezember 2019 alle Dienstreiseabrechnungen in der Reisekostenstelle vorliegen müssen. Alle danach eingehenden Dienstreiseabrechnungen können dann für 2019 keine Berücksichtigung mehr finden.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster