Neufestsetzung der Auslandstage - und Auslandsübernachtungsgelder für 2020

14.11.2019 -  

Das Finanzministerium des LSA hat darüber informiert, dass es für das Jahr 2020 wieder neue Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder gibt. Die Reiskostenstelle K25 bittet um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung. Sofern erforderlich, bittet K25 um die parallele Weiterleitung der Information an den für die Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen zuständigen Personenkreis innerhalb der jeweils eigenen Struktureinheit.

Bezug: Elektronische Post des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) zur Ablichtung des Schreibens des Bundesministeriums des Innern vom 24.10.2019 zur „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom 30. Oktober 2019 (ARVVwV)“.

  • Diese sind im Formularpool der OVGU unter den Begriffen „Dienstreise“ oder  „Auslandstage- und Übernachtungsgelder“ in der jeweils aktuellen Version zu finden. Darüber hinaus stehen die jeweils aktuellen Werte in der Reisekostenrichtlinie 5.27 der OVGU (unter Punkt G – Erstattung/Auszahlung von Dienstreisekosten)
  • Die neu festgesetzten Beträge für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden jährlich als gesonderte Anlage über das Bundesministerium des Inneren am Ende eines Jahres mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) veröffentlicht.
  • Für im Jahr 2019 durchgeführte Dienstreisen, die erst 2020 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31. Dezember 2019 festgesetzt waren.

Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster