FAQ zu Entsendungen

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter soll für drei Monate an der Universität Auckland (Neuseeland) an einem gemeinsamen Forschungsprojekt arbeiten. Handelt es sich um eine Entsendung?

Ja. Die Tätigkeit für die OVGU wird in einem anderen Staat ausgeübt, er führt die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten dort aus. Es wird ein Entsendevertrag geschlossen und die Bestätigung der Krankenkasse eingeholt.

Eine Mitarbeiterin fährt zu einer Messe nach Österreich und betreut dort einen Stand. Dienstreise oder Entsendung?

Bisher wurde das als Dienstreise angesehen, bei der keine sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Nach der Neuregelung insbesondere für den Bereich der EU ist auch für diese Tätigkeit eine A 1-Bescheinigung notwendig. Diese muss von den Reisenden mitgeführt werden. Ein Entsendevertrag wird aufgrund der Kürze der Zeit nicht geschlossen, der Dienstreiseantrag genügt.

Drei Mitarbeiter fahren auf eine internationale Konferenz nach Paris. Sie sind dort Teilnehmer, keine Vortragenden. Dienstreise oder Entsendung?

Das ist der klassische Fall der Dienstreise. Eine Entsendevereinbarung wird nicht geschlossen. Allerdings ist die A1-Bescheinigung auszufüllen und mit sich zu führen.

Der Antritt einer Auslandsdienstreise wurde sehr kurzfristig entschieden. Eine Genehmigung der Krankenkasse kann nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Was ist zu tun?

Sofort nach elektronischer Übermittlung aller Daten kann eine eine Bescheinigung ausgedruckt werden, mit der nachgewiesen werden kann, dass der Antrag bei der Krankenkasse gestellt wurde. Diese Bescheinigung ist von den Reisenden mitzuführen.

Die Entsendung erfolgte in ein Krisengebiet. Während des Aufenthalts kommt es zu Unruhen. Was ist zu tun?

Es ist unverzüglich Kontakt mit der OVGU aufzunehmen, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden können. Dabei muss eine Absprache zwischen dem Bereich, dem Dezernat Personalwesen und dem Entsendeten erfolgen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster