Allgemeines zu Exkursionen

Exkursionen sind Lehrveranstaltungen (z.B. Betriebsbesichtigungen, Geländepraktika, Sportkurse, Skilager, etc.) für Studierende der Universität, die außerhalb des Hochschulortes stattfinden und von einer Lehrkraft begleitet werden. Sie finden häufig in den Semesterferien oder im Sommersemester statt. Die Dauer beträgt tendenziell zwischen einem Tag und wenigen (1-3) Wochen.

Exkursionen sind in einzelnen Bachelor- oder Masterstudiengängen als Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung ausgewiesen; zumindest jedoch sollte die Durchführung der Exkursion im Rahmen des Studiengangs empfohlen sein.

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen für Exkursionen.

Reisen zur Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen können für die im Landesdienst stehenden Exkursionsleiter und notwendigen Begleitpersonen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Dienstreisen nach den jeweiligen Bestimmungen des BRKG und der OVGU Reisekostenrichtlinie 5.27 genehmigt werden, wenn die betreffenden Exkursionen notwendige Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studienganges sind.

Die Zahl der Lehrkräfte oder etwaiger sonstiger Begleitpersonen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Exkursion und zur Zahl der Studierenden stehen. Sie darf den unbedingt erforderlichen Umfang jedoch nicht überschreiten.

Bei weiteren Fragen zu Exkursionen nutzen Sie bitte die Exkursionsrichtlinie 4.1.6 der OVGU oder wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle, Ansprechpartnerin Frau Schäfer.

Letzte Änderung: 09.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster