Befristung von wissenschaftsunterstützendem Personal

Der Normalfall im wissenschaftsunterstützenden Personal ist der unbefristete Arbeitsvertrag. Dennoch gibt es Tatbestände, in denen befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die häufigsten Fälle sind:

  • Vertretungsbesetzungen für Beschäftigte, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden oder die langzeiterkrankt oder beurlaubt sind
  • Ersteinstellung nach der Lehrlingsausbildung
  • Besetzung von Leitungsfunktionen, die zunächst auf Zeit übertragen werden
  • Projektbearbeitung, Projektadministration
  • Aufgaben von vorübergehender Dauer
  • Sachgrundlose Erstbefristung im Land Sachsen-Anhalt

Rechtliche Grundlage für diese befristeten Verträge ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Für befristete Beschäftigte gelten die universitären Regelungen gleichberechtigt, soweit sie zutreffen.

Wenn Sie Frage zu Ihrer Befristung haben, zu möglichen Weiterbeschäftigungsoptionen oder auch Unterstützungsleistungen der Dienststelle, dann sprechen Sie Ihre Personalsachbearbeiterin an.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster