Befristung von wissenschaftlichem Personal

Aufgrund der Besonderheit, dass Universitäten und Hochschulen Stätten von Forschung und Entwicklung sind, ist der Anteil des befristeten Personals im Wissenschaftsbereich besonders hoch.

Um Möglichkeiten zur weiteren Qualifizierung zu bieten, werden Stellen befristet angeboten. Auch die Drittmittelforschung findet projektbezogen statt, auch dafür werden befristete Arbeitsverhältnisse eingegangen. Um diese spezielle Form der Befristung zu regeln, gilt für die Hochschulen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Diese regelt die Höchstdauer der Qualifikationsbefristung, Verlängerungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für eine Drittmittelbefristung. In Einzelfällen gilt auch das Teilzeitbefristungsgesetz (z.B. bei Vertretungen) oder das Mutterschutz- und Erziehungsgeldgesetz.

Da auch der OVGU bewusst ist, dass Beschäftigte mit befristeten Verträgen ein hohes Maß an Transparenz und Planungssicherheit haben müssen, wurde die Richtlinie für die Ausgestaltung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verabschiedet. In dieser Richtlinie sind Mindeststandards für die Beschäftigung festgeschrieben.

Daneben werden an allen Fakultäten Dauerstellenkonzepte erarbeitet, mit denen eine langfristige Planung für den Verbleib an der OVGU auf Dauerstellen ermöglicht wird.

An der OVGU existieren vielfältige Unterstützungsangebote für wissenschaftliche Beschäftigte.

Die Graduate Academy hält ein vielfältiges Fortbildungsangebot für Doktorand*innen und Postdoktorand*innen vor. Speziell für weibliche Beschäftigte ist das Büro für Gleichstellungsfragen ein guter Partner für spezielle Programme, z.B. Mentoring. Die strategische Personalentwicklung, angesiedelt im Rektorat, beschäftigt sich speziell mit den Anforderungen des wissenschaftlichen Personals. Da die befristete Beschäftigung oft in eine Phase fällt, in der auch Familien gegründet werden oder andere familiäre Pflichten bestehen, hilft die Familienbeauftragtein Einzelfällen weiter.

In Konfliktfällen (insbesondere im Rahmen einer wissenschaftlichen Qualifizierung) sind die bestellten Konfliktbeauftragten eine erste Ansprechstelle.

Das Dezernat Personalwesen führt Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz durch. Sie finden das Angebot im Weiterbildungskatalog. Wenn mindestens fünf Beschäftigte ihr Interesse an dieser Veranstaltung angeboten haben, wird ein Termin für einen ca. 3-Stündige workshop angeboten.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster