Informationsveranstaltung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und (sexualisierten) Diskriminierungen an Hochschulen an der Hochschule Harz

Bereits seit dem Jahr 2006 gilt bundesweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesem ist festgeschrieben, welche Inhalte durch den Begriff „Diskriminierung“ erfasst werden und welche Möglichkeiten Beschäftigte haben, um sich gegen Formen von Diskriminierung im Arbeitskontext zu wehren. Um auf ein geregeltes Verfahren nach dem AGG zurückgreifen zu können, müssen im Vorfeld einige strukturelle Bedingungen festgesetzt werden. Welche darunter fallen und welche Situationen überhaupt unter Diskriminierung zu verstehen sind und vom AGG abgedeckt werden, erläuterte Frau Dänekas von der AGG Netzwerkstelle Sachsen-Anhalt den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung am 17.04.2018 an der Hochschule Harz, Campus Wernigerode.

 

Darüber hinaus wurde erläutert, dass das AGG Studierende nicht in seinem Geltungsbereich erfasst und welche strukturellen Bedingungen dazu bislang an der Hochschule Harz bestehen oder für die nahe Zukunft vorgesehen sind.

 

Im Austausch mit den Teilnehmenden wurde insbesondere der Wunsch nach geregelten Verfahrenswegen deutlich, die mögliche Beschwerdewege und Ansprechpersonen für Betroffene von Diskriminierung festlegen und auch verdeutlichen, welche Sanktionen durch die Hochschule gegenüber diskriminierenden Personen ausgesprochen werden können. Diesen Wunsch wird die Präventionsstelle in ihrer weiteren Augestaltung berücksichtigen.

 

Die Präventionsstelle bedankt sich noch einmal ganz herzlich bei den Vertreter*innen für Gleichstellungsarbeit an der Hochschule Harz und bei der AGG Netzwerkstelle Sachsen-Anhalt für die gute Zusammenarbeit, unter derer weitere Informationsangebote folgen werden.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster