Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Von geringfügiger Beschäftigung spricht man dann, wenn eine Person nicht mehr als 556 Euro im Monat verdient. Geringfügig Beschäftigte werden als Arbeitnehmer in Teilzeit behandelt und haben daher die gleichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte, wie z.B. auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Letzte Änderung: 20.03.2025 -
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