20. Muss ich dem im BEM gefundenen Ergebnis Folge leisten?

Nein. Die Ergebnisse des BEM-Verfahrens können nur mit Ihrer Zustimmung umgesetzt werden. Das BEM kann auch ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Eine Ablehnung der gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber gefundenen Maßnahmen kann jedoch Ihre Chancen vermindern, sich gegen eine mögliche krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich zu wehren.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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