Das Rektorat
Die Universit��t wird durch das Rektorat geleitet. Es ist verantwortlich f��r die inhaltliche und organisatorische Leitung der Universit��t. Es entscheidet jeweils nach Er��rterung im Senat, mit den Fakult��ten und den Fachbereichen unter anderem ��ber den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Ministerium, die Verteilung der zugewiesenen Mittel und Stellen oder die Gliederung eines Fachbereiches. Es setzt sich aus dem Rektor, drei Prorektoraten und der Kanzlerin zusammen. Die Amtszeit ist befristet auf vier Jahre.
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Der Rektor
Der Rektor/die Rektorin vertritt die Hochschule, f��hrt den Vorsitz im Rektorat und legt die Richtlinien des Rektorats fest. Er/sie sorgt f��r die Umsetzung der Senatsbeschl��sse, ��bt das Hausrecht aus und ist f��r die Wahrung der Ordnung an der Universit��t verantwortlich. Der Rektor/die Rektorin wird vom Senat gew��hlt und ist Dienstvorgesetzter des wissenschaftlichen Personals. Das B��ro des Rektors setzt sich aus dem Rektor, drei Prorektoren und dem Kanzler zusammen.
Die Kanzlerin
Der Kanzler/die Kanzlerin f��hrt die Gesch��fte der Verwaltung�� der Universit��t. Er/sie ist verantwortlich f��r den Haushalt und vertritt den Rektor/die Rektorin in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Kanzler/die Kanzlerin ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals der Universit��t und wird nach ��ffentlicher Ausschreibung auf Vorschlag des Senats durch den Minister/die Ministerin f��r Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ernannt.
Die Prorektorate
Den Vorsitz dieser Kommissionen f��hrt der/die zust��ndige Prorektor/-in. Die Prorektoren oder Prorektorinnen m��ssen Professoren oder Professorinnen der Universit��t sein. Sie werden vom Senat mit einfacher Mehrheit gew��hlt. Der Rektor hat das Vorschlagsrecht gegen��ber dem Senat. Die Amtszeit der Prorektoren oder Prorektorinnen betr��gt vier Jahre, sie beginnt in der Regel am 1. Oktober. W��hrend der Amtszeit k��nnen die Prorektoren oder Prorektorinnen kein anderes Wahlamt in Organen der Fakult��ten wahrnehmen.
Der Senat
Der Senat�� der Universit��t setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen der Hochschule zusammen und ist das oberste Gremium der wissenschaftlichen Einrichtung. Als demokratisch gew��hltes Organ der Angeh��rigen der Universit��t nimmt er legislative, beratende, strategische und auch kontrollierende Aufgaben wahr. Unter anderem verantwortet der Senat den Erlass und die ��nderung der Grundordnung. Er entscheidet in grunds��tzlichen Fragen der Lehre, Forschung, des Studiums, der Pr��fungen sowie der F��rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In den Verantwortungsbereich des Senats f��llt auch die Wahl des Rektorats�� der Hochschule.
Folgende Kommissionen sind im Senat vertreten:
- die Planungs- und Haushaltskommission,
- die Kommission f��r Forschung,
- die Ger��tekommission,
- die Kommission f��r Chancengleichheit,
- die Kommission f��r Studium und Lehre
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Das Kuratorium
Das Kuratorium der Universit��t Magdeburg dient der Beratung und Unterst��tzung der Universit��t in allen wichtigen Angelegenheiten. Es f��rdert die universit��re Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsf��higkeit. Das Kuratorium besteht aus f��nf stimmberechtigen Mitgliedern, die nicht Mitarbeiter der Universit��t sein d��rfen.
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