28. Besteht während der stufenweise Wiedereingliederung die Pflicht einer Arbeitszeiterfassung?
Während der gesamten Wiedereingliederungsphase ist die/der Beschäftigte weiter im Status der Arbeitsunfähigkeit. D. h. sie/er darf keine Zeiterfassung durchführen, sondern bespricht die Arbeitszeiten mit der/dem Vorgesetzten.