28. Besteht während der stufenweise Wiedereingliederung die Pflicht einer Arbeitszeiterfassung?

Während der gesamten Wiedereingliederungsphase ist die/der Beschäftigte weiter im Status der Arbeitsunfähigkeit. D. h. sie/er darf keine Zeiterfassung durchführen, sondern bespricht die Arbeitszeiten mit der/dem Vorgesetzten.

Letzte Änderung: 05.10.2020 -
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