Open-House-Verfahren Sprachkurse „Deutsch als Fremdsprache“

Aufforderung zur Teilnahme am Open-House-Verfahren

 Open-House-Verfahren Sprachkurse „Deutsch als Fremdsprache“

Verfahrensnummer: 2026/0424/K13

 

1. Öffentliche Auftraggeberin

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
(Deutschland)

Kontaktstelle:
E-Mail:
Internet-Adresse: (URL) www.ovgu.de

 

2. Gegenstand und Ziel der Leistung

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beabsichtigt, ihr Angebot an Sprachkursen Deutsch als Fremdsprache bedarfsgerecht durch Leistungen externer Anbieter zu ergänzen. Gegenstand der Leistung sind die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sprachkursen auf den Sprachniveaustufen A1 bis C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie die zugehörigen Niveauabschlussprüfungen. Die Angebote richten sich vorrangig an internationale Studierende der Universität, insbesondere an Studierende in englischsprachigen und bilingualen Studiengängen.

Die Kurse sollen die sprachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Studienverlauf verbessern und die Teilnehmenden dabei unterstützen, sich im Hochschulalltag, im gesellschaftlichen Umfeld und beim Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt sicherer zu bewegen. Die Nachfrage übersteigt die vorhandenen universitären Kapazitäten. Deshalb soll ein verlässlicher Anbieterpool aufgebaut werden, aus dem die Universität abhängig vom tatsächlichen Bedarf einzelne Kurse oder zusammengehörige Kursteile beauftragen kann.

 

3. Open House Verfahren und Anbieterpool

Das Verfahren ist als Open-House-Modell ausgestaltet. Geeignete Anbieter, die sämtliche für das jeweilige Fachlos geltenden Mindestanforderungen anerkennen und nachweisen, können in den nicht exklusiven Anbieterpool aufgenommen werden. Für alle aufgenommenen Anbieter gelten innerhalb eines Fachloses dieselben wesentlichen Leistungs- und Preiskonditionen. Eine Rangfolge der Anbieter wird mit der Poolaufnahme nicht begründet.

Die Aufnahme in den Anbieterpool begründet weder einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Kursen noch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen. Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Universität. Einzelne Leistungen werden erst durch eine gesonderte Bestellung verbindlich beauftragt. Maßgeblich sind der konkrete Bedarf, die zeitlichen und organisatorischen Anforderungen des jeweiligen Kurses sowie die in den Verfahrensunterlagen festgelegten Regeln für Einzelbeauf-tragungen.

Anbieter können die Aufnahme für eine oder mehrere Niveaustufen beantragen. Die Prüfung der Eignung, die Aufnahme in den Pool und spätere Einzelbeauftragungen erfolgen losbezogen. Soweit die Verfahrensbekanntmachung dies vorsieht, bleibt der Beitritt weiterer geeigneter Anbieter während der Laufzeit des Open-House-Verfahrens möglich.

 

4. Laufzeit und Verlängerungsoption

Die Grundlaufzeit des Open-House-Verfahrens und der darauf beruhenden Vereinbarungen beträgt 27 Monate. Der Vertragskorridor beginnt am 01.10.2026 und endet am 31.12.2028. Während dieser Zeit kann die Universität nach Maßgabe ihres tatsächlichen Bedarfs Einzelbestellungen auslösen. Ein Beitritt ist jederzeit durch Erklärung zur Teilnahme am möglich. Der rechtswirksame Vertrag beginnt nach Erhalt eines Bestätigungsschreibens seitens OVGU. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Kursende (im Umfang eines Sprachniveaus) gekündigt werden, schriftlich an o. g. Adresse oder per E-Mail in Textform.

Die Universität ist berechtigt, die Laufzeit des Open-House-Verfahrens und der mit den aufgenommenen Anbietern geschlossenen Vereinbarungen durch einmalige Erklärung oder in mehreren Abschnitten um insgesamt bis zu zwölf Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption wird durch Erklärung in Textform vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Sie muss gegenüber allen zu diesem Zeitpunkt aufgenommenen Anbietern nach einheitlichen Maßstäben angewendet werden. Ein Anspruch der Anbieter auf Ausübung der Option oder auf Einzelbeauf-tragungen innerhalb des Verlängerungszeitraums besteht nicht.

Im Verlängerungszeitraum gelten die vereinbarten Leistungs- und Preiskonditionen grundsätzlich unverändert fort, soweit die Vertragsunterlagen keine zulässige Anpassungsregelung enthalten oder zwingende gesetzliche Vorgaben eine Änderung erfordern

 

5. Eignungskriterien (Voraussetzung) zur Teilnahme am Open-House Verfahren

I.  Fachliche Befähigung zur Durchführung von DaF-Kursen nach GER auf den jeweils angebotenen Sprachniveaustufen A1 bis C2. Nachweis durch geeignete Qualifikationen der eingesetzten Lehrkräfte im Bereich DaF/DaZ oder vergleichbar. 

II. Erfahrung in der Durchführung GER-orientierter Deutschkurse für internationale Lernende. Nachweis durch zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren, die zusammen mindestens vier Kurse sowie vorlesungsbegleitende und intensive Unterrichtsformate umfassen.

III. Erfahrung in der Durchführung und Auswertung GER-orientierter Niveauabschlussprüfungen. Nachweis durch mindestens eine vergleichbare Referenz oder eine geeignete Darstellung der Prüfungserfahrung.

 

6. Erklärung zur Teilnahme am Open-House Verfahren 2026/0424/K13

Für die Teilnahme am Open House Verfahren und der Aufnahme in den Anbieterpool sind folgende Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen:

A Vertragsvereinbarung

B Eigenerklärung nach §123_124_GWB

C Eigenerklärung Russland Sanktionen

D Erklärung zur Beantragung von Los(en)

E Nachweise zu den Eignungskriterien

F Nachunternehmerverzeichnis (nur wenn beabsichtigt)

Die Unterlagen können über DocuSign eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu den nachstehenden

 LINK zum einreichen der Unterlagen via DocuSign

Letzte Änderung: 14.09.2026 -
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